Eingliederungsmanagement
Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement
BUNDESARBEITSGERICHT
Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 198/09 ![]()
Offener Brief zu Koalitionsbeschlüssen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP haben für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ihren Koalitionsvertrag geschlossen. Es gibt einige Neuerungen, die besonders die Justiz betreffen. So ist durch die Regierungsparteien geplant, dass die Bundesländer eine Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz ) auf die Notare vornehmen dürfen (sog. Öffnungsklausel). » mehr
DJG kritisiert Sparmaßnahmen
Hamburg
DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft kritisiert Sparmaßnahmen zu Lasten der Ausbildung in der Justizbehörde
Die Vorsitzende der DJG Elke Koch kritisiert das Sparen zu Lasten der Ausbildung in der Justizbehörde. Neben Einsparungen von 9 Mio. €, die durch noch nicht konkretisierte Maßnahmen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörde erbracht werden sollen, wird als Schwerpunkt jegliche Ausbildung für die nächsten 5 Jahre eingestellt. Dadurch sollen 14 Mio € gespart werden.
Dies ist doppelt kurzsichtig, so Elke Koch. Denn es unterstellt, dass die Personalabgänge der nächsten Jahre nicht ersetzt werden müssen, sondern frei werdende Arbeitsplätze nicht nach besetzt werden. Damit wird die Zukunftsfähigkeit der Justizverwaltung in Frage gestellt. Dies wird schwere Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Dritten Gewalt in Hamburg haben. Eine Not leidende Gerichtsbarkeit wird sich auch als negativer Standortfaktor und Belastung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt erweisen.
Gerade hat Hamburg mit der Ausbildungsoffensive 2009/2010 geworben, auch in der Justiz. Nicht nur, dass das Geld für diese Kampagne zum Fenster hinausgeworfen ist. Jetzt wird auch der Abiturdoppeljahrgang auf der Straße gelassen. Derartige Sparmaßnahmen gefährden nicht nur die Zukunft der Verwaltung, sondern richten einen nicht wieder gut zu machenden bildungspolitischen Flurschaden an, der das Vertrauen der Jugend in die Politik weiter beschädigt.
Zusammenwirken der Personalräte und Gewerkschaften
Die Aufgaben der Gewerkschaften gegenüber den Personalräten
Aus der in § 2 BPersVG/LPersVG normierten Pflicht zum Zusammenwirken der Personalräte mit den Gewerkschaften ergibt sich für die Gewerkschaften insbesondere die Pflicht, die Personalräte durch Beratung zu unterstützen. Diese Beratungspflicht betrifft alle Angelegenheiten des Personalrates, soweit diese die Gewerkschaften hinzuziehen. Das kann auch Einzelfälle betreffen, wobei sich dann immer wieder die heikle Frage stellt, inwieweit die Personalräte personenbezogene Daten an die Gewerkschaften weitergeben dürfen. » mehr
Beihilfe Entscheidung aus Rheinland-Pfalz
Kasse muss nicht immer für stationäre Behandlung zahlen
Eine Krankenversicherung muss eine stationäre Behandlung trotz eines ärztlichen Attests nicht ohne weiteres bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss. » mehr