Die DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft ist für ...
- eine unabhängige Personalratsarbeit
- die Vertretung aller Gewerkschaften in den Wahlvorständen
- die volle Ausschöpfung der Mitbestimmungsrechte
- humane Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
- gleitende Arbeitszeit, wenn die Kolleginnen und Kollegen es wünschen
- Flexibilisierung der Arbeitszeit mit stärkerem Selbstbestimmungsrecht des öffentlichen Bediensteten
- Aufstiegsverbesserungen für Beamte und Tarifbeschäftigte
- eine sichere und dynamische Altersversorgung
- die Absicherung bestehender sozialer Leistungen
- die Entwicklung neuer sozialer Leistungen für die Beschäftigten
- einen unbefristeten Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
- den Erhalt der Unkündbarkeit von Tarifbeschäftigten
- einen gleitenden Übergang in den Ruhestand
- qualifizierte Ausbildung und Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis
- eine ständige Fortbildung
- Erhalt der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
- eine leistungsbezogene Bezahlung
- Teamarbeit
- transparente Arbeitsplatzbewertung und -bemessung
Die DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft ist gegen ...
- unsozialen Personalabbau
- unverantwortliches Hochschrauben der Pensenschlüssels
- einseitige Verschlechterung zu Lasten einzelner Beschäftigungsgruppen
- ferngesteuerte Funktionäre
- Mobbing am Arbeitsplatz
- einseitige Sanierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten der Beschäftigten
- Abbau von Leistungen im Sicherheitsbereich
- Privatisierung von Justizaufgaben
- die Erfassung von persönlichen Daten, die für Personalentscheidungen nicht notwendig sind
- ein weitere Abkoppelung der Beschäftigten in der Justiz von der allgemeinen Einkommensentwicklung
- keine Zwangsteilzeit für Berufseinsteiger
- einen Abbau von Sicherheitserfordernissen in den Justizgebäuden
- mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz