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Die DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft richtet ihr Handeln grundsätzliich an ihrer Satzung und Beschlüssen des Gewerkschaftstages oder weiterer Gremien aus.
Aus den geschichtlich gewachsenen Strukturen leitet die DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft ihre Ziele und Forderungen ab. Eingebettet in den Wandel von gesellschaftlichen Sichtweisen muss der Handlungsaufbau ständig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden - für zufriedene und motivierte Bedienstete in einer modernen Justiz.