Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Regierungsparteien CDU/CSU und F.D.P. haben für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ihren Koalitionsvertrag geschlossen.
Es gibt einige Neuerungen, die besonders die Justiz betreffen.
So ist durch die Regierungsparteien geplant, dass die Bundesländer eine Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz ) auf die Notare vornehmen dürfen (sog. Öffnungsklausel).
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegen dieses Ansinnen ausgesprochen. Die Übertragung von Aufgaben der Nachlassgerichte auf Notare führt zu erheblichen Mehrkosten für die Bürger. Die Notare müssen nämlich, anders als bei Gerichtskosten, auf ihre Abrechnungen Mehrwertsteuer erheben. Faktisch führt dies dazu, dass auf bislang steuerfreie Leistungen dann zusätzliche Steuern aufgeschlagen werden müssten. Faktisch ist dies weitere Steuererhöhung, die die Bürger bezahlen müssen. Zwar handelt es sich um eine hübsche Zusatzeinnahme für den Staat. Dies rechtfertigt aber keineswegs, auch noch diese Mehrkosten dem Bürger aufzubürden!
Wir wissen, dass die Leistungen der Justiz, egal ob Rechtsprechung, Strafvollzug oder Registersachen, nicht dazu da ist, unternehmerische Profite zu erwirtschaften. Die ernorme Leistungsvielfalt der Justiz soll vielmehr allen Bürgern zu geringen Gebühren den Zugang zu allen gerichtlichen Leistungen verschaffen. Wir alle sollen die bezahlbare Möglichkeit haben, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, wenn wir uns ungerecht behandelt fühlen. Wir sollen vor Straftätern geschützt werden und die Register sollen für klare Rechtsverhältnisse sorgen. Nur so kann Rechtsfrieden bewahrt und womöglich eine Selbstjustiz verhindert werden.
Wir wissen aber noch mehr. Alle bisherige Privatisierungen oder Aufgabenausgliederungen konnten nur in Bereichen erfolgen, bei denen die übernehmenden Unternehmen ein Geschäft erwarteten. Die Übernahme von Zuschussbetrieben würde keine Interessenten finden. Also müssen wir beleuchten, wie die Situation bei den Nachlassgerichten ist.
Nach den Ergebnissen des Zwischenberichtes einer damals eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Aufgabenübertragung auf Notare aus dem April 2005 werden in den Nachlassgerichten Kostendeckungsgrade von mindestens 100 % erreicht. Der Einnahmeverlust durch eine Übertragung wäre für die Justiz also höher als alle evtl. denkbaren Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich. Man würde also einen kostendeckenden Bereich aufgeben. Der Übertragungsgedanke ist aber noch viel dramatischer, da nicht alle Aufgaben übertragen werden sollen. Vielmehr sollen die profitablen Aufgaben abgegeben werden und die äußerst kostenträchtigen Aufgaben bei der Justiz belassen bleiben. Die Beschwerdeverfahren, die keine Kostendeckung ergeben, bleiben bei den Gerichten!!
Die Finanzminister werden, falls es in einigen Bundesländern zu Übertragungen kommen sollte, Stellen mit kw-Vermerken versehen und die Zahlen im Bereich der Ausbildung kürzen.
Der Bürger wird weiter verunsichert. Das in die Justiz gesetzte Vertrauen wird erschüttert. Überdies wird für den Hilfe suchenden Bürger noch unklarer, wo er denn Hingehen muss. Kann er jederzeit während der Publikumsstunden zum Gericht gehen oder muss er beim Notar einen Termin erbitten?
Wie weit soll Aushöhlung der Zuständigkeit der Judikative und damit der dritten Gewalt im Staate noch gehen?
Werden die verantwortlichen Politiker jemals bemerken, dass die Justiz keine Aktiengesellschaft ist, deren Leistungen nach Belieben an der Börse gekauft oder verkauft werden können.
Wann ist es endlich in den Köpfen der Politiker verankert, dass die Justiz auch keine Behörde wie jede andere ist?
Die Landesvorsitzenden und die Bundesvorsitzende sind jetzt gefragt, um Gespräche zu führen und sich für die Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.
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