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I. Zweck und Aufgaben

1.
Förderung und Koordinierung der berufs-, gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessen der in den Landesverbänden organisierten weiblichen Mitglieder im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Organe der DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft e. V. im dbb beamtenbund und tarifunion.
2.
Zusammenarbeit mit anderen Frauenorganisationen


II. Organ der Bundesfrauenvertretung

Organ der Bundesfrauenvertretung ist die Bundesfrauenvertreterin ( § 11 Abs. 2 Ziffer c, § 13 der Bundessatzung) oder deren Stellvertreterin.


III. Bestellung der Bundesfrauenvertreterin

1.
Die Bundesfrauenvertreterin und ihre Stellvertreterin werden für die Dauer einer Amtszeit von fünf Jahren vom Bundesgewerkschaftstag gewählt. Bei Bedarf werden Sitzungen der Landesfrauenvertreterinnen durch sie einberufen.
2.
Scheidet die bestellte Inhaberin dieses Amtes vor Ablauf der Amtszeit aus, so bestellt die Bundesleitung für den Rest der Amtszeit eine neue Bundesfrauenvertreterin.


IV. Öffentlichkeitsarbeit

Veröffentlichungen über die Frauenarbeit erscheinen im Bundesfachorgan der DJG Deutsche Justiz-Gewerkschaft e. V.


V. Stand

Dieser Richtlinie stimmte der Bundesgewerkschaftstag in der Sitzung am 29. November 2008 in Neuss zu.